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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV helfen dort, wo Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.

Sie sind Teil der Sozialversicherungen gemäss eidgenössischem Recht sowie kantonalen Beihilfen und sind daher ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Vorsorge (1. Säule). Diese Leistungen wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe  Heimkosten zu tragen haben. Sie gewährleisten den Rentenberechtigten ein angemessenes, am Bedarf orientiertes Mindesteinkommen und sind Bedarfs- und keine Sozialhilfeleistungen. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen.

Die Ergänzungsleistungen werden im Kanton Zürich durch die Gemeinden ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Leistungsarten:
- Jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

Ab dem 1. Oktober 2022 ist die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) für die Auszahlungen und Bearbeitungen sämtlicher  Ergänzungsleistungsfälle der Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil a.A. zuständig.

Bitte wenden sie sich an die folgenden Adressen:
SVA Zürich                                                        
Röntgenstrasse 17 
Postfach
8087 Zürich

Telefon 044 448 50 50 (Anmeldungen / Mutationen)
Telefon 044 448 55 60 (Krankheitskosten)

SVA Zürich
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