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Feuerungskontrolle

Wechsel zum "Modell 2 (liberalisiert)" am 1. Januar 2022

Feuerungskontrolleur der Gemeinde Stallikon:
Karim Mostefaï, Ch. Messerli AG, Grossmatt 5, 8910 Affoltern am Albis
Telefon 044 761 68 51 - E-Mail: info@messerli-kaminfeger.ch

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) verlangt die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen sowie der Holzfeuerungen. Grössere Anlagen stehen in der Zuständigkeit des Kantons. Der/Die Feuerungskontrolleur/in der Gemeinde kontrolliert periodisch alle Öl- und Gasfeuerungen ≤ 1000 kW mit Ausnahme von:

  • Reserveanlagen für Öl und Gas, die weniger als 100 Stunden pro Jahr betrieben werden;
  • Einzelzimmeröfen < 12 kW;
  • Durchlauferhitzer < 35 kW;
  • Direkt befeuerte Wassererwärmer (Boiler < 30 l Inhalt)

Ebenso werden Holzfeuerungen ≤ 70 kW kontrolliert mit Ausnahme von solchen, in denen weniger als 200 kg Holz pro Jahr verbrannt werden (entspricht ca. 0.5 Ster).

Bisher erfolgten die Durchführung von Kontrollen ausschliesslich durch den/die Feuerungskontrolleur/in der Gemeinde. Der Gemeinderat Stallikon hat am 25. Oktober 2021 beschlossen, die Feuerungskontrolle neu im "Modell 2" zu vollziehen. Somit ist die Durchführung von Kontrollen in Zukunft auch durch Fachfirmen möglich.

Der Vollzug der Feuerungskontrollen im liberalisierten Modell erfolgt per 1. Januar 2022 und läuft folgendermassen ab:

1 - Mess- bzw. Kontrollaufforderung.
Oel- und Holzfeuerungen müssen grundsätzlich alle zwei Jahre kontrolliert werden. Der/Die Feuerungskontrolleur/in der Gemeinde informiert den/die Anlagebetreiber/in frühzeitig über die bevorstehende Feuerungskontrolle.

2 - Entscheid Anlagebetreiber/in:
Der/Die Anlagebetreiber/in entscheidet, ob die Feuerungskontrolle durch eine zugelassene Fachfirma (zum Beispiel durch die Firma, die bereits den regelmässigen Service ausführt) oder durch den/die Feuerungskontrolleur/in ausgeführt werden soll. Die Liste der zugelassenen Fachfirmen kann beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Sektion Emissionskontrolle bezogen werden.

3a - Messung/Kontrolle durch Fachfirma:
Die Fachfirma bzw. der Kaminfeger führt die Feuerungskontrolle durch, hält die Mess-/Kontrollresultate im Feuerungsrapport fest und stellt ihn innert drei Wochen der Rapport-Zentrale zu. Die Rapport-Zentrale prüft den Rapport und leitet ihn an den/die Feuerungskontrolleur/in der Gemeinde weiter. Die Fachfirma stellt die Kosten für die Kontrolle direkt dem/der Anlagebetreiber/in in Rechnung.

3b - Messung/Kontrolle durch den/die Feuerungskontrolleur/in:
Der/Die Feuerungskontrolleur/in führt die Feuerungskontrolle durch und hält die Mess-/Kontrollresultate im Feuerungsrapport fest. Die Kosten für die Kontrolle werden gemäss Gebührentarif der Gemeinde durch den/die Feuerungskontrolleur/in dem/der Anlagebetreiber/in in Rechnung gestellt.  

4 - Beurteilung:
Der/Fie Feuerungskontrolleur/in beurteilt, ob die Werte mit den Vorschriften (LRV, Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung Kanton Zürich) übereinstimmen. Falls Grenzwerte überschritten werden, ist durch den/die Anlagebetreiber/in eine Fachfirma mit der Nachbesserung und mit einer Nachkontrolle zu beauftragen. Falls die Anlage nicht mehr einreguliert werden kann, so ist eine Sanierung erforderlich. Die entsprechende Aufforderung und falls notwendig auch die notwendige Sanierungsverfügung werden durch die Gemeinde erlassen.

Auch im liberalisierten Modell bleibt der/die Feuerungskontrolleur/in der Gemeinde dafür verantwortlich, dass:

  • alle kontrollpflichtigen Anlagen (Öl, Gas, Holz) periodisch überprüft werden;
  • die Abnahmemessungen produkteneutral durchgeführt werden;
  • die Anlagendaten ordnungsgemäss erhoben bzw. kontrolliert werden;
  • Stichproben vorgenommen werden;
  • der/die Betreiber/in informiert ist über den Zustand der Anlage

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung zur Verbesserung der Luftqualität und zur Verminderung des Energieverbrauchs. Bei Fragen steht Ihnen der Feuerungskontrolleur, Tel. 044 761 68 51, oder das Umweltsekretariat, Tel. 044 701 92 15, gerne zur Verfügung.

Leitfaden für die Feuerungskontrollen [pdf, 354 KB]