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Gemeinde Stallikon

Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das Gemeindegebiet Stallikon ab Freitag, 10. Juli 2026

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Der Gemeinderat hat (in Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni 2026) ein allgemeines Feuerverbot für das Gemeindegebiet Stallikon ab Freitag, 10. Juli 2026 beschlossen:

  • Keine offenen Feuer im Freien;
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk und keine Höhenfeuer (das Steigenlassen von Himmelslaternen ist gemäss Art. 25 Polizeiverordnung generell verboten); 

Kontrollierte Grillfeuer (z. B. Gas-/Elektro- und Holzkohlegrill) in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten und auf Terrassen, sind unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht sowie Einhaltung der gebotenen Sicherheitsmassnahmen gestattet. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z. B. auf befestigten Plätzen).

Amtliche Publikation vom 9. Juli 2026

Mehr Informationen: www.zh.ch/waldbrandgefahr

9. Juli 2026
Gemeinderat Stallikon

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