Direkt zum Inhalt springen

Friedensrichteramt


Friedensrichteramt Stallikon
Postfach 2
8143 Stallikon
Tel. 077 443 75 45
E-Mail

Kontaktperson

Mirjam Rehsche, Friedensrichterin

Der Friedensrichter bzw. die Friedensrichterin ist ein Mitglied der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene (Judikative) und wird durch die Urne auf eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Die Aufsichtsbehörde ist in erster Instanz das Bezirksgericht, zweitinstanzlich das Obergericht.

Aufgaben

Bevor eine Klage beim Gericht eingereicht wird, versucht die Schlichtungsbehörde im Sinne von "zuerst schlichten, dann richten" wie bis anhin zwischen den Parteien zu vermitteln. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Arbeitnehmende und Konsumentinnen und Konsumenten neue Verfahrensregeln.

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können mit einem Schlichtungsgesuch beim dafür zuständigen Friedensrichteramt anhängig zu machen. Diese Schlichtungsverfahren können ausser am Wohnsitz des/der Beklagten auch am Ort, an dem der/die Arbeitnehmende gewöhnlich seine/ihre Arbeit verrichtet, eingeleitet werden.
  • Auf Antrag des Gesuchstellenden/der Gesuchstellerin können die Friedensrichterinnen und Friedensrichter bis zu einem Betrag von Fr. 2000 einen Entscheid fällen.
  • Bis maximal Fr. 5000 können die Friedensrichterinnen und Friedensrichter neu einen Urteilsvorschlag machen.
  • Alle Scheidungs- und Ehetrennungsklagen sind direkt beim dafür zuständigen Bezirksgericht Affoltern einzureichen.
  • Strafanzeigen wegen Ehrverletzungen (Üble Nachrede, Verleumdung und/ oder Beschimpfung, Art. 173–177 StGB) sind bei der Polizei bzw. bei der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft einzureichen und werden nicht mehr vom Friedensrichteramt behandelt.