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Öffentlichkeitsprinzip

Informations- und Datenschutzgesetz (IDG, LS 170.4)

Im ganzen Kanton Zürich gilt seit dem 1. Oktober 2008 das Öffentlichkeitsprinzip. Grundlage bildet das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG, LS 170.4. Nach diesem hat grundsätzlich jede Person Anspruch auf Zugang zu den Informationen, welche bei Behörden und Verwaltungen vorhanden sind. Ausnahmen sind nur aufgrund rechtlicher Bestimmungen oder eines überwiegenden privaten oder öffentlichen Interesses möglich.

Reglement zur Informationsverwaltung und zur Archivierung (RIVA)

Öffentliche Organe von Kanton und Gemeinden verwalten eine Menge an Informationen in elektronischer und analoger (physischer) Form. Das muss effizient, transparent und nachvollziehbar geschehen. Eine geregelte und strukturierte Informationsverwaltung ist deshalb unabdingbar. Um eine einheitliche Informationsverwaltung und Archivnutzung von geschäftsrelevanten Unterlagen der politischen Gemeinde durch die Behördenmitglieder und die Mitarbeitenden aller Verwaltungsbereiche zu gewährleisten hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 149 vom 19. August 2019 im Sinne von § 1 Abs. 2 Archivverordnung (LS 170.61) das Reglement zur Informationsverwaltung und zur Archivnutzung der politischen Gemeinde Stallikon (RIVA) [pdf, 492 KB] erlassen.

Verzeichnis der Informationsbestände (VIB)

Die Gemeinden müssen gemäss § 14 Abs. 4 IDG ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände (VIB) und deren Zwecke öffentlich zugänglich machen. Der Gemeinderat hat mit GRB Nr. 215 vom 27. September 2021 das  Verzeichnis der Informationsbestände (VIB) [pdf, 250 KB] erlassen. Das  VIB bietet einen Überblick über die in der Gemeinde produzierten und verwalteten Unterlagen und gibt an, ob diese Personendaten enthalten. Das Informationsverzeichnis lehnt sich an den Akten- und Registraturplan der Gemeinde Stallikon an und ist nach Sachgruppen gegliedert. Es dient der Auflistung aller elektronischen und physischen Informationsbestände der Gemeinde. Informationsbestände, die Personendaten enthalten könnten, sind entsprechend gekennzeichnet. Die Schule Stallikon führt ein eigenes VIB.

Reglement zur Veröffentlichung von Beschlüssen des Gemeinderates im Internet (RVGRB)

Der Gemeindert hat mit GRB Nr. 145 vom 25. August 2015 das Reglement zur Veröffentlichung von Beschlüssen des Gemeinderates im Internet (RVGRB) [pdf, 1.6 MB] erlassen und mit Beschluss Nr. 192 vom 6. September 2021 revidiert. Dieses Reglement dient der Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips und dem Datenschutz im Bereich der Beschlussfassung des Gemeinderates und festigt die seit Jahren durch die Gemeindekanzlei verfolgte Praxis. Gemeinderatsbeschlüsse sind öffentlich, sofern sie nicht explizit anders klassifiziert werden. Diese Beschlüsse werden auf der Website der Gemeinde Stallikon stallikon.ch in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Anlaufstelle

Grundsätzlich können Auskunftsbegehren bei allen sachlich zuständigen Behörden und Verwaltungseinheiten eingegeben werden; zentrale Anlaufstelle für nicht näher lokalisierbare Gesuche in der Gemeindeverwaltung ist die Gemeindekanzlei, in der Schule die Schulverwaltung. Soweit rechtlich zulässig werden die Anfragen formlos, das heisst insbesondere auch elektronisch entgegengenommen und erledigt. In Bezug auf die Informationstätigkeit der Verwaltung verlangt das Informations- und Datenschutzgesetz eine rasche, umfassende und sachliche Information über Tätigkeiten von allgemeinem Interesse. Dies entspricht bereits der gängigen Praxis in der Gemeinde.

Zusätzliche Informationen:  Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Zürich