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Gemeindeorganisation

Stallikon bildet eine politische Gemeinde im Sinne von § 3 Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) und Art. 2 Gemeindeordnung vom 13. Juni 2021 (GO). Die politische Gemeinde nimmt als "Einheitsgemeinde" die Schul- und Bildungsaufgaben der Primarschule, des Kindergartens und weitere Aufgaben im Bereich Schule und Bildung wahr.

Gemeinsam mit Bonstetten und Wettswil am Albis bildet Stallikon die "Sekundarschulgemeinde Bonstetten". Stallikon gehört zusammen mit Wettswil am Albis zur evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stallikon-Wettswil. Die römisch-katholische Kirchgemeinde St. Mauritius umfasst die Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil am Albis.

Organigramm 1. April 2024 [pdf, 223 KB]

Organigramm ab 1. Januar 2024