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Gefahrenkartierung Naturgefahren Reppischtal

Im November 2009 hat der Zürcher Kantonsrat die Teilrevision des kantonalen Richtsplans in den Bereich «Landschaft (Gewässer und Gefahren)» festgesetzt. Ausfluss aus diesem Richtplan ist die «Gefahrenkartierung Naturgefahren Reppischtal».

Die Gefahrenkarte hat das Einzugsgebiet des Reppischtals als Grundlage genommen, um insbesondere die Hochwassersituation im Gebiet unter die Lupe zu nehmen. Aus dieser Gesamtschau wurden für die einzelnen Gemeinden Dossiers erstellt, in denen die konkreten Hochwasserschutz-Problematiken der jeweiligen Gemeinden aufgezeigt werden. Auch der Gemeinde Stallikon wurde ein entsprechendes Dossier vorgelegt.

Der Handlungsbedarf in Bezug auf den Hochwasserschutz wird je nach Nutzung der Gebiete unterschiedlich gewertet. Das Hauptaugenmerk wird auf das Siedlungsgebiet gelegt, weil bei einem Hochwasserereignis dort das grösste Schadenpotential vorhanden ist. Um ein bewohntes Gebiet genügend gegen Hochwasser zu schützen, sollen die Gewässer mindestens auf ein 100-jähriges Niederschlagsereignis dimensioniert werden. Unter Berücksichtigung der Klimaveränderung und der häufiger auftretenden starken Niederschläge erstaunt es nicht, dass viele Gewässerrinnen tendenziell zu klein sind, auch wenn diese schon seit Jahrzehnten am gleichen Ort durchführen.

Das Dossier «Gefahrenkartierung Naturgefahren Reppischtal» zeigt auf, dass auch in Stallikon Problemstellen vorhanden sind. Es soll den Gemeinden als übersichtliche und gesamtheitliche Lösungsfindungs- und Entscheidungsgrundlage dienen, um bei Bachsanierungen und -ausbauten nachhaltig sinnvolle Projekte zu ermöglichen. Zu erwähnen ist auch, dass die Gemeinden angehalten sind, ihren Teil an den Hochwasserschutz zu leisten, um die Bevölkerung vor Schäden zu schützen. In der Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 22. Januar 2010 wird deshalb verlangt, innert zwei Jahren die Massnahmenplanung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Ferner wird verlangt, dass die Gemeinden all jene Grundeigentümer/innen benachrichtigen, die Eigentum in den gefährdeten Gebieten haben, und sie auf die potentiellen Naturgefahren aufmerksam machen. Die entsprechenden Schreiben werden im 2. Quartal 2011 versandt. Der Gemeinderat hat in der Zwischenzeit die Massnahmenplanung genehmigt, um die Behebung der Gefahrenstellen organisiert anzugehen.


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