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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Sie können das Handlungsfähigkeitszeugnis direkt am Schalter beziehen oder im Online-Schalter bestellen. Bei telefonischer Bestellung stellen wir Ihnen das Zeugnis, inkl. Rechnung an Ihre Wohnadresse zu.

Bitte bringen Sie mit:

  •  amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  •  Fr. 30.--

Bei Vertretung durch eine Drittperson benötigen wir zusätzlich:

  • Vollmacht, unterzeichnet von der Person, welche das Handlungsfähigkeitszeugnis benötigt und die Kopie ihres amtlichen Ausweises (für Ehepartner im gleichen Haushalt nicht notwendig)
  • amtlicher Ausweis der bevollmächtigten Person (Vertreter/in)

Zuständige Abteilung