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Rechtssammlung

Gemäss § 7 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) und § 2 Gemeindeverordnung (VGG, LS 131.11) veröffentlichen die Gemeinden ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung. In der systematischen Rechtssammlung sind sämtliche aktuell gültigen rechtssetzenden Erlasse, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen, Reglemente und dergleichen des Gemeinderates, der Schulpflege, der Baukommission sowie der unterstellten Kommissionen. Die Rechtssammlung ist systematisch nach Sachgebieten geordnet und wird laufend aktualisiert.