Adressauskunft Einwohnerkontrolle
Adressauskünfte richten sich nach § 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und 23 Gesetz über die Informationen und den Datenschutz (IDG).
Adressauskünfte an Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen:
- Auskünfte werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen nur auf schriftliche Anfrage erteilt.
- Es können keine telefonischen Adressauskünfte erteilt werden.
- Es werden keine Auskünfte über Personen mit einer Adress- und Datensperre erteilt.
Gesuch / Anfrage:
Eine Adressanfrage stellen Sie schriftlich an:
Gemeindeverwaltung Stallikon
Einwohnerkontrolle
Reppischtalstrasse 53
8143 Stallikon
oder per E-Mail an: einwohnerkontrolle@stallikon.ch
Geben Sie in der Anfrage alle Ihnen bekannten Personalien der gesuchten Person wie Name, Vorname, evtl. lediger Name, Geburtsdatum, ehemalige Wohnadresse sowie Zeitraum von wann bis wann diese Person in Stallikon wohnte an.
Auskunftserteilung:
Die Auskunft erhalten Sie anschliessend per Post zusammen mit der Rechnung für die Gebühren.
Es wird zwischen folgenden Auskunftsarten unterschieden:
Einfache Auskunft
Auskunft über:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Zuzugsdatum und Wegzugsdatum
Gebühr pro Auskunft und angefragte Person: Fr. 15.00
Erweiterte Auskunft
Ein berechtigtes Interesse wird vorausgesetzt und muss glaubhaft gemacht werden. Dazu muss ein Interessennachweis miteingereicht werden (z.B. Rechnungskopie, Verlustschein, Gerichtsurkunde, Vertragskopie usw.).
Zusätzliche Auskunft über:
- Zuzugsort und Wegzugsort (ohne Adresse)
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort / Nationalität.
Gebühr pro Auskunft und angefragte Person: Fr. 30.00