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Adressauskunft Einwohnerkontrolle

Unsere Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen (Gesetz über die Information und den Datenschutz, IDG, LS 170.4):  

Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkung bekannt gegeben:
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum einer Person. 
Gebühr: Fr. 15.--

Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden bekanntgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Gebühr Fr. 30.--

Weitere Personendaten können bekanntgegeben werden, wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird. 

Adressauskünfte werden in der Regel nur nach schriftlichem Gesuch beantwortet. Die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung.

 


Zuständige Abteilung