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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5).

Ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, gilt im Kanton Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

  • Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.).
  • Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
  • Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z. B. auf befestigen Plätzen).
  • Im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) abzufeuern oder Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) zu entfachen.

Verfügung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe [pdf, 100 KB].

Der Gemeinderat beobachtet die aktuelle Lage aufmerksam und prüft in Abstimmung mit den zuständigen Stellen, ob zusätzlich zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni 2026 ein allgemeines Feuerverbot für das Gemeindegebiet Stallikon verfügt werden soll. Der Entscheid wird zeitnah kommuniziert. Die Bevölkerung wird gebeten, im Umgang mit Feuer äusserste Vorsicht walten zu lassen und jegliche Brandgefahr nach Möglichkeit zu vermeiden.

Mehr Informationen: www.zh.ch/waldbrandgefahr

26. Juni 2026
Gemeinderat Stallikon