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Medienmitteilung des Gemeinderates vom 29. Januar 2026

Kommunale Abstimmung vom 8. März 2026 zum Projekt Dorfzentrum Stallikon Landgarten

Visualisierung der beanspruchten Landfläche "Landgarten". (Bild: geho)

Der Gemeinderat Stallikon unterbreitet den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 8. März 2026 eine wichtige kommunale Vorlage: Es geht um die Anpassung des "Letter of Intent" (LOI) mit der Genossenschaft Hofgarten, Zürich, zum Projekt Dorfzentrum Stallikon sowie um die Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 1.89 Millionen Franken als Kostenbeteiligung der Gemeinde. Mit dem Projekt Landgarten will der Gemeinderat im Dorfzentrum Stallikon einen lebendigen Treffpunkt für alle Generationen schaffen. Entstehen sollen 75 Wohnungen, davon 39 Familienwohnungen und 36 Alterswohnungen, ergänzt durch einen grosszügigen Gemeinschaftsraum, kleinere Gewerbeflächen und einen neu gestalteten Dorfplatz. Das Projekt wird von der Genossenschaft Hofgarten (geho) getragen, die als gemeinnütziger Bauträger bezahlbaren Wohnraum in hoher architektonischer Qualität anbietet.

Der bestehende Letter of Intent "LOI" (eine Absichtserklärung zwischen der Gemeinde Stallikon und der Genossenschaft Hofgarten) wurde im Dezember 2020 von der Gemeindeversammlung genehmigt. Nach vier Jahren intensiver Planungsarbeit sind nun Anpassungen nötig, um dem heutigen Stand des Projekts Rechnung zu tragen. Diese betreffen insbesondere die Erweiterung des Bereichs „Wohnen im Alter“ und die Integration zusätzlicher Grundstücke; die Festlegung der Grundstücke zum Verkauf (Kernzone) und zur Abgabe im Baurecht (Zone für öffentliche Bauten) mit Präzisierung der Berechnungsgrundlagen für Landpreis und Baurechtszins mittels einer aktualisierten Berechnungsmethodik; die Regelung des Umgangs mit bestehenden Gebäuden sowie die Präzisierung des Zeitpunkts der Eigentumsübertragung und des Inkrafttretens des Baurechtsvertrags. Ziel dieser Änderungen ist es, die Planungssicherheit für beide Parteien zu gewährleisten und die Grundlage für den späteren Abschluss der Kauf- und Baurechtsverträge zu schaffen.

Die geplante Kostenbeteiligung der Gemeinde von 1.89 Millionen Franken dient der Mitfinanzierung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Projektumsetzung anfallen. Dazu gehören unter anderem die Entsorgungskosten von Bodenmaterial, die Pfählungsarbeiten aufgrund der Bodenverhältnisse, die Verlegung der EKZ-Trafostation, der Neubau des Dorfplatzes sowie der Rückbau eines Gebäudeteils des alten Schulhauses Dorf. Diese Investitionen erfolgen ab 2030 und sind im Finanz- und Aufgabenplan der Gemeinde berücksichtigt.

Mit der Realisierung des Landgarten-Projekts wird das Dorfzentrum Stallikon wesentlich aufgewertet. Es entsteht nicht nur neuer Wohnraum, sondern auch ein Ort der Begegnung mit gemeinschaftlich nutzbaren Räumen und einem attraktiven öffentlichen Platz. Die Nähe zur Bushaltestelle sorgt zudem für eine barrierefreie Erschliessung, insbesondere für ältere Bewohnerinnen und Bewohner. Der Gemeinderat betont, dass die Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Hofgarten bewusst gewählt wurde: Gemeinnützige Bauträger garantieren langfristig faire Mietzinse und sichern, dass die Gemeinde ihren sozialen Auftrag erfüllen kann. Nach Annahme der Vorlage durch die Stimmberechtigten wird die Genossenschaft Hofgarten mit der Erarbeitung des Gestaltungsplanes auf Basis des Richtprojektes beginnen.  Über den Gestaltungsplan soll die Gemeindeversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2027 Beschluss fassen. Die Abstimmungsunterlagen sind auf www.stallikon.ch/urnenabstimmung sowie in der App VoteInfo abrufbar. Die gedruckte Weisung und der Stimmzettel werden den Stimmberechtigten zusammen mit den eidgenössischen Abstimmungs- und den kommunalen Wahlunterlagen vom 8. März 2026 zugestellt. Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 4. Februar 2026, 19.00 Uhr, in der Turnhalle Loomatt statt. Dabei werden Vorstandsmitglieder und Projektbeteiligten der Genossenschaft Hofgarten zusammen mit dem Gemeinderat die Abstimmungsvorlage erläutern und Fragen beantworten.

Gemeindeversammlung vom 15. April 2026 ist der Nutzungsplanung gewidmet

Die Gemeinde überprüft und aktualisiert ihre planungsrechtlichen Grundlagen. Im Jahr 2017 traten die Gesetzesänderungen zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) auf kantonaler Ebene in Kraft. Die Änderungen werden in den einzelnen Gemeinden jedoch erst wirksam, wenn diese ihre Bau- und Zonenordnungen (BZO) ebenfalls harmonisiert haben. Aufgrund dieser geänderten übergeordneten planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie aufgrund von Erfahrungen aus dem Vollzug möchte die Gemeinde die Nutzungsplanung einer Teiländerung unterziehen.

Die Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 15. April 2026 ist deshalb dem Thema Nutzungsplanung gewidmet. Im Zentrum stehen die Harmonisierung der Baubegriffe in der Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie die Festsetzung der Kernzonenpläne. Mit diesen Anpassungen werden die planungs- und baurechtlichen Grundlagen der Gemeinde aktualisiert. Die Weisung mit den Unterlagen wird zusammen mit der amtliche Publikation Mitte März auf www.stallikon.ch/gemeindeversammlung geschaltet.

Stille Wahl Gemeinderat, Schulpflege und Rechnungsprüfungskommission - Feststellung der Rechtskraft

Mit Zirkularbeschlüssen vom 24. November 2025 hat der Gemeinderat die Mitglieder und das Präsidium des Gemeinderates, der Schulpflege und der Rechnungsprüfungskommission (RPK) in stiller Wahl als gewählt erklärt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrat Affoltern sind keine Rekurse erhoben worden. Überdies konnte festgestellt werden, dass auch keine Wahlablehnungen eingereicht worden sind. Somit sind die Wahlbeschlüsse rechtskräftig. Am 8. März 2026 findet die Wahl von vier Mitgliedern der Baukommission statt. Für die vier Sitze stellen sich eine Kandidatin und vier Kandidaten zur Wahl. Das Präsidium der Baukommission wird durch den Gemeinderat anlässlich der Konstituierungssitzung vom 1. Juli 2026 bestimmt.

Submission für die koordinierte Sammlung und Verwertung von Wertstoffen im Gebiet der DILECA

Die Gemeinde Stallikon betreibt drei Sammelstellen im Gemeindegebiet. Der Abtransport der gesammelten Wertstoffe mit anschliessender Verwertung erfolgt durch die Peter Schmid Baudienstleistungen AG; die Hol-Sammlungen für Papier und Karton durch die Obrist Transporte AG. Die DILECA führt ebenfalls Separatsammlungen im Auftrag der Trägergemeinden durch. Die Submission erfolgte im Jahr 2018 ohne Beteiligung der Gemeinde Stallikon. Die DILECA hat beschlossen, den bestehenden Vertrag um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2026 zu verlängern. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich, sodass der Auftrag neu im Rahmen eine Submissionsverfahren vergeben werden muss. Zur Submissionsvorbereitung werden die Träger- und Vertragsgemeinden ersucht, der DILECA mitzuteilen, ob sie weiterhin oder neu daran teilnehmen möchten.

Seit dem 1. April 2024 ist die Gemeinde Stallikon ebenfalls Trägergemeinde der DILECA. Die Erfahrung hat gezeigt, dass gemeinsame Submissionen im Bereich der Abfallentsorgung zu tieferen Preisen führen. Zudem können Fahrten für die Leerung und Verwertung reduziert bzw. optimiert werden, weil diese im ganzen Bezirk koordiniert erfolgen. Die damaligen Vergaben an die Peter Schmid Baudienstleistungen AG sowie die Obrist Transporte AG erfolgten bewusst ohne Mindestvertragsdauer und im Wissen, dass die Durchführung der Separatsammlungen in der Gemeinde Stallikon zukünftig ebenfalls über die DILECA erfolgen werden soll. Der Gemeinderat hat deshalb der Teilnahme an der Submission für die koordinierte Sammlung und Verwertung von Wertstoffen in den Träger- und Verbandsgemeinden der DILECA zugestimmt und die Abteilung Tiefbau und Umwelt beauftragt, das entsprechende Leistungsverzeichnis zu erstellen. Die bisherigen Auftragsverhältnisse betreffend Separatsammlungen mit der Peter Schmid Baudienstleistungen AG, Affoltern am Albis, sowie der Obrist Transporte AG, Neuenhof, werden per 31. Dezember 2026 beendet.

Einwendungen zu den Richtplaneinträge der Stadt Zürich

Die Stadt Zürich revidiert ihre regionalen und kommunalen Richtpläne, Teil Fuss- und Veloverkehr, und hat die Nachbargemeinden zur Anhörung eingeladen. Normalerweise sind solche Anhörungen eher Routine und werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und die Informationen dem Stadtrat verdankt. Dieses Mal jedoch nicht: In beiden Richtpläne ist die Gratstrasse von der Station SZU bis zur Höcklerstrasse unter anderem als Fuss-/Wanderweg sowie als Reitweg eingetragen. Kurz vor dem Hotel Uto Kulm verläuft die Gratstrasse jedoch über Stalliker Gemeindegebiet (Grundstücke Kat. Nrn. 1106, 1107 und 1108). Damit enthalten die Zürcher Richtpläne Einträge ausserhalb des Stadtgebiets, was aus Sicht des Gemeinderates unzulässig ist, insbesondere wenn diese als Festsetzungen erscheinen und damit Vorentscheide für die spätere Planung beeinflussen könnten. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die betreffenden Einträge auf Stalliker Gemeindegebiet löschen zu lassen und das Bauamt beauftragt, die entsprechenden Einwendungen bei der Stadt Zürich einzureichen.

Plattform www.amtliche-nachrichten.ch

Der Gemeinderat hat Ende November 2025 beschlossen, das rechtsverbindliche Publikationsorgan der Gemeinde per 1. Februar 2026 umzustellen. Künftig sind amtliche Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse rechtlich mass­gebend in elektronischer Form auf der Plattform www.amtliche-nachrichten.ch veröffentlicht. Damit wird festgelegt, dass insbesondere Fristen (z. B. Rekurse) neu durch die digitale Publikation ausgelöst werden. Hintergrund des Entscheids sind wiederholt festgestellte Abweichungen zwischen den von der Gemeinde freigegebenen Originaldokumenten und der gedruckten Veröffentlichung im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern. Da die Druckvorlagen extern manuell aufbereitet werden, können Übertragungs- oder Satzfehler entstehen, ohne dass die Gemeinde die Endfassung vor der Publikation nochmals prüfen kann. Die Plattform der CH Regionalmedien AG (Herausgeberin des Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern) erfüllt die gesetzlichen Vorgaben: Die Texte werden wortgetreu veröffentlicht und elektronisch signiert. Zudem können Interessierte Publikationen kostenlos abonnieren und werden bei neuen Mitteilungen automatisch per E-Mail informiert. Die amtlichen Publikationen erscheinen weiterhin in der Regel dienstags und freitags. Ausserdem werden Inhalte auch im gedruckten Anzeiger, im Amtsblatt des Kantons Zürich (wo gesetzlich vorgeschrieben) sowie auf www.stallikon.ch zugänglich gemacht. Nachdem der Beschluss rechtskräftig geworden ist, soll die Plattform www.amtlichen-nachrichten.ch im 1. Quartal 2026 in die Gemeinde­website www.stallikon.ch implementiert werden.

Schäden an der öffentlichen Infrastruktur können online erfasst werden. (Bild: RBI)

Neues Tool auf www.stallikon.ch: der Schadenmelder

Schäden an der öffentlichen Infrastruktur der Gemeinde Stallikon können ab sofort online gemeldet werden, und zwar rund um die Uhr, bequem vom Computer oder direkt vor Ort (dank der adaptiven Darstellung) mit dem Smartphone. Der neue Schadenmelder auf www.stallikon.ch/schadenmelder macht es möglich. Ob überfüllte Abfallkübel, ein beschädigtes Verkehrsschild, ein über Nacht aufgetauchtes Graffiti oder eine defekte Sitzbank bei der Bushaltestelle: Schäden können einfach und intuitiv über den Schadenmelder gemeldet werden. Dazu wird die passende Kategorie ausgewählt, der Schaden kurz beschrieben und wenn möglich mit einem Foto ergänzt. Abschliessend sind Name, Vorname und E-Mail-Adresse anzugeben und die Meldung kann abgesendet werden. Wer unterwegs via Smartphone meldet, kann den Standort gleich vor Ort übermitteln. Dabei ist die Standortfreigabe zu aktivieren. Der digitale Schadenmelder erleichtert nicht nur den Einwohnerinnen und Einwohnern die Meldung, sondern vereinfacht auch die Bearbeitung innerhalb der Gemeindeverwaltung und der Werkdienste. So können Schäden schneller behoben werden.

Defekte Strassenleuchten sind unter Angabe der Mastnummer oder der genauen Adresse online bei den Elektrizitätswerke des Kantons Zürich zu melden. In dringenden Fällen ist der EKZ Störungsdienst rund um die Uhr telefonisch erreichbar 0800 359 359. Wasserleitungsstörungen und Wasserleitungsbrüche: Telefon 044 701 92 51 (wenn keine Antwort: 044 701 92 52 oder Feuerwehr 118).

29. Januar 2026
Roberto Brunelli, Gemeindeschreiber Stallikon