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Bauprojekte

Publikationsdatum: Freitag, 9. Januar 2026 (Frist bis Donnerstag, 29. Januar 2026)

Bauprojekte

Bauherrschaft: Politische Gemeinde Stallikon, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon
Bauvorhaben: Neubau Regenwasserleitung, Loomattstrasse, Kat. Nrn. 818 und 363, Zone: W2/35 und W2/30

Bauherrschaft: Beat Meyer, Pflanzschulstrasse 36, 8004 Zürich
Projektverfasser: Berger AG, Langächerstrasse 5, 8907 Wettswil
Bauvorhaben: Luft/Wasser-Wärmepumpe Aussenaufstellung, Weidhogerweg 12, Kat. Nr. 786, Kernzone A

Bauherrschaft: Politische Gemeinde Stallikon, vertreten durch die Schulpflege Stallikon, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon
Bauvorhaben: Neubauten Schulraumerweiterung, Mehrzweckhalle, Generationenplatz, Püntenstrasse 47, Kat. Nrn. 2274 und 1550, Zone: OeBA, OeBB, EA

Planauflage

Die Pläne können ausschliesslich in der kantonalen Plattform eBaugesuche ZH / eAuflageZH, https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage, während der Auflagefrist eingesehen werden.

Dauer der Planauflage

20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe

Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflageZH einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eBaugesuche ZH / Zustellbegehren eingefordert werden. Für die Behandlung der Begehren und die Zustellung des baurechtlichen Entscheides gemäss § 315 PBG wird gestützt auf Art. 37 Gebührentarif (GebT) eine Gebühr, inkl. Schreib- und Zustellungskosten, je Empfänger/-in, von Fr. 50.00 erhoben. Amtsstellen und Vereinigungen gemäss § 338a PBG erhalten den Entscheid kostenlos (Art. 37 GebT). Dem/der Gesuchsteller/-in wird eine Kopie des Antrags um Zustellung des baurechtlichen Entscheids zugestellt. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheides (§§ 314 bis 316 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich, PBG LS 700.1).