Baugespanne
Publikationsdatum: Freitag, 14. November 2025 (Frist bis Donnerstag, 4. Dezember 2025)
Bauprojekte
Bauherrschaft: Nussbaumer Immobilien AG, Sennweidstrasse 30, 6312 Steinhausen
Projektverfasser: Nussbaumer Planung AG, Sennweidstrasse 30, 6312 Steinhausen
Bauvorhaben: Ersatzneubau Burestübli und Neubau MFH, Sellenbüren 39, Kat. Nr. 934/809. Zone KA
Planauflage
Die Pläne liegen während der Auflagefrist während den Schalteröffnugnszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, auf. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Die Pläne sind während der Auflagefrist einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Zustellbegehren [pdf, 39 KB] für Baurechtsentscheide eingefordert werden. Für die Behandlung der Begehren und die Zustellung des baurechtlichen Entscheides gemäss § 315 PBG wird gestützt auf Art. 37 Gebührentarif (GebT) eine Gebühr, inkl. Schreib- und Zustellungskosten, je Empfänger/-in, von Fr. 50.00 erhoben. Amtsstellen und Vereinigungen gemäss § 338a PBG erhalten den Entscheid kostenlos (Art. 37 GebT). Dem/der Gesuchsteller/-in wird eine Kopie des Antrags um Zustellung des baurechtlichen Entscheids zugestellt. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheides (§§ 314 bis 316 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich, PBG LS 700.1).