Wildunfall – was tun?

Der Herbst ist da! Morgens ist es wieder dunkel und abends dämmert es immer früher. Dadurch sind Wildtiere vermehrt zu Zeiten aktiv, in denen auch viele Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen unterwegs sind. Jetzt ist erhöhte Vorsicht geboten. Denn Tiere achten nicht auf den Verkehr und erkennen Strassen meist nicht als Gefahr. Angefahrene, nicht sofort getötete Wildtiere flüchten häufig verletzt und verenden nicht selten qualvoll. Trotz aller Vorsicht kann es zu einem Zusammenstoss mit einem Wildtier kommen. In diesem Fall ist sofort die Polizei über die Notrufnummer 117 zu verständigen. Diese vermittelt den zuständigen Wildhüter, der sich um das tote Tier kümmert oder das verletzte, geflüchtete Tier sucht. Bei Schäden am Fahrzeug erstellt er das für die Versicherung notwendige Unfallprotokoll. Die Missachtung der Meldepflicht (Fahrerflucht nach einem Wildunfall) hat rechtliche Konsequenzen und wird bestraft. Nebst dem pflichtwidrigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall kann man sich auch der fahrlässigen Tierquälerei schuldig machen.
Helfen Sie mit, Wildunfälle zu vermeiden. Fahren Sie vorausschauend, angepasst und vernünftig. Ein Wildtier kommt selten allein.
Richtiges Verhalten bei Wildunfällen:
- Anhalten und Warnblinkanlage einschalten.
- Eigene Sicherheit beachten (Warnweste anlegen)
- Unfallstelle sichern (Pannendreieck).
- Polizei über die Notrufnummer 117 benachrichtigen.
- Abstand zum verletzten Tier halten.
- Eintreffen der Polizei, Wildhüter oder Jäger abwarten.
1. Oktober 2026
Kantonspolizei Zürich