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Amtliche Publikationen

Amtliche Publikationen

Baugespanne

Amtliche Publikationen

Publikationen mit rechtlichem Charakter werden in der gedruckten Ausgabe des Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern sowie online auf Amtliche Nachrichten und - wenn gesetzlich vorgeschrieben - im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht. Haushaltungen der Gemeinde Stallikon erhalten den "Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern" zweimal wöchentlich (Dienstag/Freitag) kostenlos per Post zugestellt.

Bauprojekte

Planauflage

Die Pläne liegen im Gemeindehaus (Schalter Einwohnerkontrolle) während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Dauer der Planauflage

20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe

Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden [pdf, 25 KB] sind innert 20 Tagen ab der Ausschreibung bei der Gemeindeverwaltung, Bau- und Planungskommission, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit noch nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheides (§§ 314 bis 316 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich, PBG LS 700.1).

Für die Behandlung der Begehren und die Zustellung des baurechtlichen Entscheides gemäss § 315 PBG wird gestützt auf Art. 37 Gebührentarif (GebT) eine Gebühr, inkl. Schreib- und Zustellungskosten, je Empfänger oder Empfängerin von Fr. 50.-- erhoben. Amtsstellen und Vereinigungen gemäss § 338a PBG erhalten den Entscheid kostenlos (Art. 37 GebT). Der Bauherrschaft wird eine Kopie des Antrags um Zustellung des baurechtlichen Entscheids zugestellt.