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Prämienverbilligung (IPV)

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Prämienverbilligung
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel. 044 448 53 75
E-Mail
Merkblätter

Allgemeine Informationen

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Die Anträge für das vergangene Jahr müssen bis jeweils 31. März eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Thema Prämienverbilligung erhalten Sie bei der SVA Zürich.

 


Zuständige Abteilung