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Inventarisation (Steueramt)

Bei Todesfällen in der Gemeinde Stallikon ist das Steueramt verpflichtet innert zwei Wochen nach dem Todestag ein Inventarisationsverfahren einzuleiten.

Folgende Unterlagen werden automatisch den Angehörigen zugestellt:

  • Inventarfragebogen
  • Tresoröffnungsprotokoll
  • unterjährige Steuererklärung (bis zum Todestag)

Die Unterlagen sind innert 60 Tagen nach Zustellung dem Steueramt einzureichen. Sollte dies nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit dem Steueramt betreffend Fristverlängerung Kontakt auf.


Zuständige Abteilung