Ausländerausweis Verlängerung
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweiskategorien B und C erhalten jeweils zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung vom Bundesamt für Migration in Bern die Verfallsanzeige per Post zugestellt. Die Einwohnerkontrolle bearbeitet das Gesuch und leitet es an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter. Der Ausländerausweis wird entweder dem Inhaber, bzw. Inhaberin direkt nach Hause zugestellt oder kann am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeholt werden.
Verfallsanzeigen von EG/EFTA-Angehörigen
Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:
- Verfallsanzeige
- Ausländerausweis
- Reisepass
- evtl. Terminvereinbarung mit dem kantonalen Migrationsamt für die Erfassung des Gesichtsbildes und der Unterschrift
Die Ausweisgebühren sind direkt bei der Beantragung zu bezahlen.
Verfallsanzeigen von Drittstaatsangehörigen
Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:
- Verfallsanzeige
- Ausländerausweis
- Reisepass
- evtl. Terminvereinbarung mit dem kantonalen Migrationsamt für die Biometrie-Erfassung (Gesichtsbild, Unterschrift und Fingerabdruck)
Die Ausweisgebühren sind direkt bei der Beantragung zu bezahlen.