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Fristerstreckung Steuererklärung

Fristerstreckungen können online mit dem auf der Steuererklärung aufgedruckten Code unter eFristverlängerungen eingetragen werden. Nach dem 31. März ist die eFristverlängerung nicht mehr möglich.

Ausserdem können Fristverlängerungen auch per E-Mail an steueramtNULL@stallikon.ch oder per Post eingereicht werden. Sofern nicht ausdrücklich gewünscht werden keine Bestätigungen über die erfolgte Fristverlängerung versandt.


Zuständige Abteilung