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Gastgewerbepatente / Festwirtschaftsbewilligungen

Polizeisekretariat Stallikon
Reppischtalstrasse 53
8143 Stallikon

Tel. 044 701 92 00
E-Mail

Kontakte

Patrick Wüthrich, 1. Gemeindeschreiber-Stellvertreter

Festwirtschaftsbewilligungen

Planen Sie eine Festveranstaltung im öffentlichen Bereich? Werden dabei Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht oder alkoholhaltige Getränke verkauft, so ist nach den Bestimmungen des kantonalen Gastgewerbegesetzes eine Patenterteilung zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (Festwirtschaft) durch die Gemeindekanzlei erforderlich.

Gastgewerbe

Eine Gastwirtschaft dient zur Verabreichung sowie zur Zu- oder Aufbereitung von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle. Für diese Wirtschaften ist nach den Bestimmungen des kantonalen Gastgewerbegesetzes eine Patenterteilung zur Führung einer Gastwirtschaft durch den Gemeinderat erforderlich. Die Erstellung und Einrichtung von Gastwirtschaften und grösseren Festwirtschaften haben nach dem «Leitfaden Gastwirtschaftsbetriebe» der Finanzdirektion des Kantons Zürich zu erfolgen.

Aufschub der Schliessungsstunde

Gastwirtschaften und Festwirtschaften sind von 24.00 Uhr und 05.00 Uhr geschlossen zu halten. In Einzelfällen können einem Patentinhaber für geschlossene Gesellschaften und für öffentliche Feste, welche aufgrund einer ausserordentlichen Wirtschaftsbewilligung geführt werden, Freinacht oder der Aufschub der Schliessungsstunde bewilligt werden.

Gesuche um Aufschub der Schliessungsstunde sind von den Patentinhabern spätestens 10 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung zuhanden der Polizeivorsteherin einzureichen. Nachträgliche Bewilligung sind nicht möglich. Keine Bewilligungen werden erteilt für die Vorabende hoher Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachtstag) und diese Tage selbst.


Zuständige Abteilung

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