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Grundstückgewinnsteuer

 

Wird bei Veräusserung eines Grundstückes ein Gewinn erzielt, ist dieser separat zu versteuern. Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer, weshalb ausschliesslich der erzielte Gewinn sowie die Besitzesdauer die Grundlagen für die Bemessung bilden. Als Gewinn wird jene Wertsteigerung bezeichnet, welche nicht durch Leistungen des Grundeigentümers entstanden ist. Wertzunahmen, welche auf Leistungen des Grundeigentümers zurückzuführen sind, können als Anlagekosten steuermindernd angerechnet werden. Bitte wenden Sie sich mit konkreten Fragen direkt an das Steueramt der Liegenschaftsgemeinde; diese kann eine provisorische Berechnung aufgrund der Unterlagen vornehmen, die formelle Festsetzung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt hingegen durch den Gemeinderat.                         

Link: Steuererklärung für Grundstückgewinnsteuer


Zuständige Abteilung