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Wohnsitzwechsel (Steueramt)

Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb der Schweiz endet die Steuerpflicht in der bisherigen Gemeinde auf den 31. Dezember des vorangehenden Jahres.

Bei Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, sich mindestens ein Monat vor dem Wegzug beim Steueramt zu melden.


Zuständige Abteilung