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Quellensteuer

Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, können sich über die Abrechnungsabläufe beim Kantonalen Steueramt Zürich, Dienstabteilung Quellensteuer informieren.

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht von steuerpflichtigen Personen entrichtet wird, sondern direkt vom Arbeitgeber bzw. allenfalls Versicherer. Die Steuer wird vor Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert.

Weitere Informationen:


Zuständige Abteilung