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Verpflichtungserklärung Touristenvisum

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens drei Monate als Tourist/-in in die Schweiz einladen. Was müssen Sie tun?

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum daraufhin nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine "Verpflichtungserklärung" verlangt werden, welche die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz zustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr.. 30'000 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle Stallikon vor. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Garantieübernahme gegeben sind und leiten es anschliessend an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter. Dabei werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Schulden (insbesondere öffentlich-rechtlicher Natur) und Steuerverhältnisse berücksichtigt.

Unabhängig davon, ob eine Verpflichtungserklärung vorliegt, verlangen die Behörden den Abschluss einer Reiseversicherung. Die Mindestdeckung der Versicherung muss Fr. 50'000 betragen (Art. 9 Abs. 1 VEV).

Bitte bringen Sie mit:

  • Verpflichtungserklärung
  • Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Bestätigung der Abschluss einer Reiseversicherung mit einer Mindestabdeckung von Fr. 50'000 (falls verlangt)
  • Gastgeber mit Aufenthaltsbewilligung B: 3 aktuelle Lohnabrechnungen sowie Bankkontoauszüge.
  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt Fr. 60.00

Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 20 Arbeitstage, danach können die ausländischen Gäste auf der Vertretung nachfragen, ob das Visum nun erteilt wird.


Zuständige Abteilung