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Pass und Identitätskarte

Pass und Identitätskarte

Identitätskarte

Die Identitätskarte ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu beantragen. Antragsteller, die das 7. Altersjahr vollendet haben, müssen das Antragsformular am Schalter persönlich mitunterschreiben. Lieferfrist: maximal 10 Arbeitstage.

Gültigkeitsdauer
10 Jahre - Für Erwachsene ab dem 18. Altersjahr 
  5 Jahre - Für Kinder/Jugendliche bis zum 18. Altersjahr
 
Minderjährige
Bei Minderjährigen oder nicht mündigen Personen muss die gesetzliche Vertretung ebenfalls mit dem Antragssteller persönlich vorsprechen und auf dem Antrag unterschreiben. Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge und haben einen gemeinsamen Wohnsitz genügt in der Regel die Unterschrift einer sorgeberechtigten Person. Besitzt nur ein Elternteil das elterlichen Sorgerecht, darf nur dieser das Antragsformular mitunterzeichnen. Die Einwohnerkontrolle kann die Vorlage des Gerichtsentscheides, der die Zusprechung des Kindes enthält, verlangen. Zustimmungserklärung  [PDF]
 
Foto
Passfotoformat
Das Foto muss neusten Datums und die Person deutlich erkennbar sein (schwarzweiss oder farbig, neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht). Das Format muss 3,5 x 4.5 cm betragen. Fotos, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Sie können uns die Passfoto im jpeg-Format per E-Mail senden.  Beachten Sie bitte die Anforderungen gemäss Fotomustertafel  des Bundesamtes für Polizei fedpol.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mitzunehmen:
  • alte Identitätskarte
  • 1 Passfoto (auf Fotopapier oder im jpeg-Format per E-Mail senden)
  • Wenn ein neue Identitätskarte für ein Kind beantragt wird: Geburtsschein/Sorgerechtsentscheid (falls vorhanden)
  • Bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle (Original)
Gebühren
(inkl. Porto)
  • Erwachsene Fr. 70.--
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr Fr. 35.--
Verlust
Der Verlust der Identitätskarte muss bei einer Schweizer Polizeistelle angezeigt werden. Die erstellte Verlustanzeige ist der Einwohnerkontrolle bei Antragsstellung abzugeben.
 
 
Pass
Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. 043 259 73 73) oder über www.schweizerpass.ch zu beantragen Die Gemeinden nehmen keine Anträge entgegen.
 
Wichtige Informationen

Merkblatt [PDF, 48.0 KB]
www.schweizerpass.ch

 
Passbüro Kanton Zürich
Sihlquai 253, 8005 Zürich
Tel. 043 259 73 73
E-Mail

Provisorischer Pass

Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
 

Zuständige Abteilung