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Aufenthaltsausweis

Sie halten sich zum Wochenaufenthalt / zur Nebenniederlassung in einer anderen Gemeinde auf. Haben Sie sich bei der Einwohnerkontrolle dieser Gemeinde erkundigt, ob in ihrem Fall der Wochenaufenthalt / die Nebenniederlassung akzeptiert werden kann?

Wenn ja, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis von uns, damit Sie sich mit Zweitwohnsitz in der anderen Gemeinde anmelden können. Dieses Dokument können Sie persönlich bei uns am Schaler beantragen oder direkt im Online-Schalter bestellen. Der Aufenthaltsausweis ist auf ein Jahr befristet. Für Ausbildungsaufenthalte, sowie Heimaufenthalte kann der Ausweis für vier Jahre ausgestellt werden.

Bitte bringen Sie mit:
•           amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
•           Fr. 30.00


Zuständige Abteilung