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Abmeldung Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Personen, die aus Stallikon wegziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen.

Wegzüge können online über die Plattform UmzugCH gemeldet werden.

Sie können sich aber auch persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Dazu werden folgende Unterlagen verlangt:

Schweizer Bürger/-innen

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
  • amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Angaben: Wegzugsdatum und Wegzugsadresse
  • Gebühr Abmeldebestätigung Fr. 30.-- (bei Wegzug ins Ausland)
  • MIlitärdienstpflichtige müssen zusätzlich das Amt für Militär und Zivilschutz  kontaktieren.

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Angaben: Wegzugsdatum und Wegzugsadresse
  • Gebühr Abmeldebestätigung Fr. 30.-- (bei Wegzug ins Ausland)

Wegzug ins Ausland

Bei einem Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden, und es ist mit dem Steueramt frühzeitig Kontakt aufzunehmen.


Zuständige Abteilung