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Anmeldung Einwohnerkontrolle

Sie haben Ihren Wohnsitz in unsere Gemeinde verlegt? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Personen, die nach Stallikon ziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerkontrolle (MERG) innert 14 Tagen.

Bitte beachten Sie in allen Fällen, dass Sie sich immer erst am bisherigen Wohnort abmelden müssen, bevor Sie sich in unserer Gemeinde anmelden können.

Zu- und Umzüge können jederzeit online über die Plattform UmzugCH gemeldet werden.

Sie können sich aber auch persönlich direkt am Schalter anmelden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: 

Schweizer Bürger/-in:

  • Anmeldeformular
  • Heimatschein
  • amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Familienbüchlein / Geburtsscheine, evtl. Sorgerechtsregelung (Zuzug mit Kindern)
  • Versicherungsausweis schweizerische Krankenkasse
  • Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
  • Gebühr: Fr. 40.-- pro erwachsene Person *)

Wochenaufenthalter/-in:

  • Fragebogen Wochenaufenthalter/-in 
  • Heimatausweis / Aufenthaltsausweis für Nebenniederlassung
  • amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Familienbüchlein / Geburtsscheine, evtl. Sorgerechtsregelung (Zuzug mit Kindern)
  • Kopie Versicherungsausweis schweizerische Krankenkasse
  • Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
  • Gebühr: Fr. 100.-- pro erwachsene Person *)

Ausländische/r Staatsangehörige/r:

  • amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
  • Ermächtigung zur Visumserteilung (sofern vorhanden)
  • Anmeldeformular
  • Arbeitsvertrag
  • Geburtsscheine, evtl. Sorgerechtsregelung (Zuzug mit Kindern)
  • Versicherungsausweis schweizerische Krankenkasse
  • Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
  • Gebühr: Fr. 40.-- pro erwachsene Person  (zuzüglich allfällige Gebühren für die Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung oder deren Änderung) *)

*) Die Anmeldegebühren sowie allfällige Gebühren für die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung müssen direkt bei der Anmeldung am Schalter bezahlt werden (Barzahlung, Maestro, PostFinance Card, Twint).


Zuständige Abteilung