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Baugespanne

Publikationsdatum: Freitag, 4. Januar 2019

Bauprojekte

Bauherrschaft: Beat Christ, Grafschaft 6, 8143 Stallikon
Bauvorhaben: Anbau an Einfamilienhaus mit Carport, Grafschaft 6, Kat. Nr. 1878, Zone W1/15

Bauherrschaft: Heinz Oppliger und Brigitte Zambo, Hadlaubstrasse 62, 8006 Zürich
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus, Rebhölzli 1, Kat. Nr. 1788, Landwirtschaftszone

Bauherrschaft: Politische Gemeinde Stallikon, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon
Bauvorhaben: Schottertränkung auf bestehende Kiesstrasse, Balderen, Kat. Nrn. 2042 und 2062, Landwirtschaftszone

Bauherrschaft: Markus und Christine Feller, Oberhausenstrasse 69, 8907 Wettswil am Albis​
Projektverfasser: Voillat Immobilienentwicklung GmbH​​, Josefstrasse 92, 8005 Zürich
Bauvorhaben: Umbau mit Anbau Einfamilienhaus (Revisionspläne mit Anpassung der Aussteckung), Buchenegg 36, Kat. Nr. 1360, Landwirtschaftszone

Planauflage

Die Pläne liegen im Gemeindehaus (Schalter Einwohnerkontrolle) während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Dauer der Planauflage

20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe

Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden [pdf, 25 KB] sind innert 20 Tagen ab der Ausschreibung bei der Gemeindeverwaltung, Bau- und Planungskommission, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit noch nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheides (§§ 314 bis 316 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich, PBG LS 700.1).

Für die Behandlung der Begehren und die Zustellung des baurechtlichen Entscheides gemäss § 315 PBG wird gestützt auf Art. 37 Gebührentarif (GebT, KRS 80.11) eine Gebühr, inkl. Schreib- und Zustellungskosten, je Empfänger/-in, von Fr. 50.-- erhoben. Amtsstellen und Vereinigungen gemäss § 338a PBG erhalten den Entscheid kostenlos (Art. 37 GebT). Dem/der Gesuchsteller/-in wird eine Kopie des Antrags um Zustellung des baurechtlichen Entscheids zugstellt.