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Verkehrsanordnungen

Verkehrsanordnungen

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Das bestehende allgemeine Fahrverbot auf der Zufahrt Wolfen, der Schleetalstrasse und der Strasse Eichmatt wird gelockert. Neu gilt das Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder. Der Zubringerdienst ist gestattet.

Allgemeines Fahrverbot
Das rechtsgültige allgemeine Fahrverbot auf der Zufahrt Irggeli bleibt bestehen. Neu ist der Zubringerdienst gestattet.

Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

16. August 2019
Gemeinderat