Direkt zum Inhalt springen

Beschluss der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2019

Die Stimmberechtigte der Gemeinde Stallikon haben an der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2019 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2018

Rechtsmittelbelbelehrung

Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

12. Juni 2019
Gemeinderat Stallikon