Direkt zum Inhalt springen

Denkmalschutz – Gebäude Assek. Nr. 533, Buchenegg 30, Kat. Nr. 2124, Inventar Nr. 55

Feststellung über Gefährdung Schutzobjekt

Der Gemeinderat hat am 15. April 2019 beschlossen:

Es wird festgestellt, dass das Bauprojekt der Stiftung Puureheimet Brotchorb gemäss Baugesuch vom 20. März 2019 über die Nutzungsänderung (neu: Wohnhaus) das potentielle Schutzobjekt Assek. Nr. 533, Buchenegg 30, Kat. Nr. 2124 nicht gefährdet. Das Baugesuch kann daher ohne vorhergehenden Schutzentscheid von der Baubehörde beurteilt werden.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung, Reppischtalstrasse 53, Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 329 PBG, § 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 20 Abs. 1 VRG) Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

18. April 2019
Gemeinderat Stallikon