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Beschlüsse (Abstimmungsempfehlungen) der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 13. März 2019

Die Stimmberechtigte der Gemeinde Stallikon haben an der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 folgende Abstimmungsempfehlungen zuhanden der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 gefasst:

  1. Die Gemeindeversammlung, mit 31 JA- und 54-NEIN-Stimmen, empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 die Abstimmungsfrage "Wollen Sie der Gründung der interkommunalen Anstalt (IKA) Pflegezentrum Sonnenberg zustimmen und beitreten?" mit NEIN zu beantworten.
  2. Die Gemeindeversammlung, mit 22 JA- und 55 NEIN-Stimmen, empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 die Abstimmungsfrage "Wollen Sie der interkommunalen Vereinbarung (IKV) als Basis zur Gründung der Gemeinnützigen AG Spital Affoltern zustimmen und den Gemeindevorstand beauftragen, die entsprechenden Aktienanteile zu zeichnen?" mit NEIN zu beantworten.

Rechtsmittel:

Gegen die Beschlüsse (Abstimmungsempfehlungen) kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis,

- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2)

- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Stallikon, 19. März 2019
Gemeinderat Stallikon