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Beschlüsse Gemeindeversammlung 5. Dezember 2018

Die Stimmberechtigte der Gemeinde Stallikon haben an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung Kredit Fr. 42'000.-- für die Einführung Tempo-30-Zonen "Langfuren" und "Pünten"
  2. Genehmigung (nach § 119 Gemeindegesetz bereinigtes) Budget 2019 der Politischen Gemeinde und Festsetzung Steuerfuss auf 85 %.

Rechtsmittel:
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m .§ 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Stallikon, 11. Dezember 2018                                                                                             Gemeinderat Stallikon