Direkt zum Inhalt springen

Denkmalschutz – Ehemaliges Bauernhaus, Assek. Nr. 238, Dorfstrasse 13, Inventar Nr. 21

Denkmalschutz – Ehemaliges Bauernhaus, Assek. Nr. 238, Dorfstrasse 13, Kat. Nr. 603, Inventar Nr. 21 – Feststellung über Gefährdung Schutzobjekt

Der Gemeinderat hat am 27. November 2018 beschlossen:

Es wird festgestellt, dass das Bauprojekt der eins Architekten AG gemäss Baugesuch vom 15. Mai 2018 und dem angepassten Plan Nr. 1.018 vom 17. Oktober 2018 über die Freiraumgestaltung das potentielle Schutzobjekt Assek. Nr. 238, Dorfstrasse 13, Kat. Nr. 603, mit der für dessen Wirkung wesentlichen Umgebung, nicht gefährdet. Das Baugesuch kann daher ohne vorhergehenden Schutzentscheid von der Baubehörde beurteilt werden.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung, Reppischtalstrasse 53, Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 329 PBG, § 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 20 Abs. 1 VRG) Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Stallikon, 30. November 2018                                                          Gemeinderat Stallikon