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Amtliche Publikationen

Publikationen mit rechtlichem Charakter werden im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern (gedruckte Ausgabe) und wenn gesetzlich vorgeschrieben im Amtsblatt des Kantons Zürich (Onlineausgabe sowie gedruckte Ausgabe) veröffentlicht.

Haushaltungen der Gemeinde Stallikon erhalten den «Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern» zweimal wöchentlich (Dienstag/Freitag) kostenlos per Post zugestellt.

Bauprojekte

Planauflage:
Die Pläne liegen im Gemeindehaus (Schalter Einwohnerkontrolle) zur Einsicht auf.

Dauer der Planauflage:
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe:
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen ab der Ausschreibung bei der Gemeindeverwaltung, Bau- und Planungskommission, Postfach 72, 8143 Stallikon, schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit noch nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich).

Für die Behandlung der Begehren und die Zustellung des baurechtlichen Entscheides gemäss § 315 PBG wird gestützt auf § 4 der Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (LS 681) eine Gebühr, inkl. Schreib- und Zustellkosten, je Empfänger, von Fr. 50.00 erhoben. Amtsstellen und Vereinigungen gemäss § 338a PBG erhalten den Entscheid kostenlos.