Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal pro Jahr in der Turnhalle der Schulanlage Loomatt um jeweils 20.15 Uhr statt. Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer über 18 Jahre.
| Mittwoch, 7. Dezember 2011, 20.15 Uhr | Weitere Unterlagen |
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Anfragerecht (§ 51 Gemeindegesetz):
Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten. Die Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.
Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Sie teilt ihre Antwort dem Stimmberechtigten spätestens zu Beginn der Gemeindeversammlung schriftlich mit. Der Stimmberechtigte hat das Recht auf eine kurze Stellungnahme. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.
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